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freiwillige Gerichtsbarkeit

См. также в других словарях:

  • freiwillige Gerichtsbarkeit — freiwillige Gerichtsbarkeit,   Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, für den es aber ein besonders geregeltes Verfahren zur Erledigung bestimmter, kraft Gesetzes zugewiesener Rechtsangelegenheiten meist privatrechtlicher Art gibt. Ursprünglich… …   Universal-Lexikon

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio voluntaria), die Mitwirkung von Gerichten und diesen gleichgestellten Behörden oder Beamten in solchen rechtlichen Angelegenheiten, bei denen zwischen den beteiligten Personen kein Streit besteht, im Gegensatz zur streitigen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit — Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland die von Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auch von Notaren und in geringem Umfang von anderen Behörden ausgeübte Tätigkeit in bestimmten Angelegenheiten der …   Deutsch Wikipedia

  • freiwillige Gerichtsbarkeit — 1. Begriff: Vorsorgende Rechtspflege; Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die f.G. umfasst u.a. Vormundschafts , Betreuungs , Personenstands , Nachlass und Teilungssachen, Unterbringungs , Registersachen (Handels , Vereins , Schiffs und… …   Lexikon der Economics

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdiktion), das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege. Sie wurde früher auch von der Kirche ausgeübt, kommt aber nach den modernen Anschauungen nur dem Staate zu (s. Geistliche Gerichtsbarkeit). Der Staat überträgt seine G. zur Ausübung an… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freiwillige Rechtspflege — (F. Gerichtsbarkeit, Jurisdictio volun taria). s.u. Gerichtsbarkeit …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. I. Die weltliche G. ist als ein Bestandtheil der höchsten Staatsgewalt zu betrachten u. jede richterliche Thätigkeit daher auf diese als die erste u. einzige Quelle der G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit — Basisdaten Titel: Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Abkürzung: FGG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rech …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Gerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit — Basisdaten Titel: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Kurztitel: Familienverfahrensgesetz Abkürzung: FamFG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland) — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG zugewiesen sind. Grundsätzlich besteht die… …   Deutsch Wikipedia

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